ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemein:

Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall, dass wir zustimmen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.

 

2. Angebot- und Vertragsabschluss

Verträge und deren Änderungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass im Einzelfall ein Auftrag stillschweigend ausgeführt wurde.

Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferung freibleibend.

 

3. Preise

Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Werk Krems oder Wien, exklusive MWSt, sie beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne. Sollten sich diese ändern, sind wir berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseits beigestellten Materialien entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Lieferung und Abnahme

 

4.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers, auch wenn Franko - Lieferung vereinbart wurde.

Transportversicherung für An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Besteller.

 

4.2. Die Lieferfristen sind als annähernd anzusehen. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse, auch in unseren Werken, entbinden uns jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Wir haften bei verspäteter Lieferung keinesfalls für irgendwelche Schäden, es sei denn, dass wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.

 

4.3. Wir können Teillieferungen leisten und diese sofort verrechnen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, bankmäßige Verzugszinsen anzulasten. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern; in diesem Fall sind wir auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche uns gegenüber erwachsen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung von Sachen des Bestellers durch uns erlangen wir daran Miteigentum im Verhältnis des Warenwertes (vor unserer Bearbeitung) zum Wert unserer Leistung. Sollte die Pfändung des uns (mit-)gehörenden Liefergegenstandes durch Dritte versucht werden, hat der Besteller auf das Eigentum bzw. Miteigentum von uns aufmerksam zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen, und zwar unter genauer Anführung aller notwendiger Daten wie Gerichtszahl, Pfändungstag, betreibender Gläubiger, dessen Anwälte, betriebene Forderung, etc. Alle dadurch angefallenen Kosten hat der Käufer zur Gänze zu ersetzen.

 

7. Verpackung Rücklieferung

Generell erfolgen die Anlieferung sowie die Rücklieferung der von uns zu veredelnden Ware in den kundeneigenen Verpackungen oder kundeneigenen Transportbehältern. Stellt der Besteller kein taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers ausreichend zu verpacken.

 

8. Gewährleistung und Haftung

 

8.1. Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme durch den Besteller oder einen von diesem bestimmten Dritten schriftlich gerügt werden, widrigenfalls die Ware als einwandfrei geliefert gilt. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle nachprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Gerügte Waren dürfen an uns nur nach unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis zurückgesendet werden. Dieses Einverständnis stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Bei Rücklieferung ist im Frachtbrief, in den Versandpapieren, der Speditionsrechnung bzw. den sonstigen Rücklieferdokumenten unsere ursprüngliche Auftragsnummer anzuführen. Die Kosten der Rücksendung, Demontage und Wiedermontage tragen wir nur bei grob schuldhafter Mangelverursachung. Bei von uns ausdrücklich anerkannten Mängeln wird die Ware von uns kostenlos

nachgearbeitet, wofür uns eine angemessene Frist zu gewähren ist.

 

8.2. Jede Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein zu seiner Sphäre gehörender Dritter Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder an dessen Teilen durchgeführt hat.

 

8.3. Ausschlüsse und Beschränkungen:

Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf angemessene Verbesserung (siehe oben Ziffer1.) oder Preisminderung, bei Vorliegen der in diesen AGB und im Gesetz genannten Voraussetzungen allenfalls auf Wandlung. Von der Gewährleistung und Haftung sind jedenfalls alle Mängel bzw. Nachteile ausgeschlossen, die durch Mit- oder Alleinverursachung des Bestellers oder durch wirtschaftlich unvermeidbare Umstände eingetreten sind, insbesondere aufgrund natürlicher (auch bei sorgfältiger Leistungserbringung durch uns nicht vermeidbarer) Abnützung, bei Schäden infolge mangelhafter Lagerung, infolge von Missachtung von Betriebsvorschriften, durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter, Beistellung von untauglichem Material oder solchem, welches grundsätzlich für die Bearbeitung ungeeignet ist, insbesondere bei Verwendung ungeeigneter Reinigungsprodukte und ungeeigneter Hilfsmittel. Ferner haften wir auch nicht für etwaigen Bearbeitungsausschuss durch Formveränderung des beigestellten Materials oder für eventuelle Beeinträchtigungen der Maß- oder Passgenauigkeit. Für Kleinteile bis zu 3 % Ausschuss und Fehlmenge wird keine Haftung übernommen, auch nicht für die Lichtbeständigkeit der Pulverlackschichten. Aus technischen Gründen können wir lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angeben, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden können. Geringfügige Unterschiede im Glanzgrad gelten nicht als Mangel und müssen in Kauf genommen werden. Ebenso gelten geringe Farbunterschiede nicht als Mangel, die bei Eloxierung, insbesondere durch besondere Arbeitsvorgänge bzw. durch mechanische Bearbeitung zustande kommen können. Auch diese Abweichungen müssen in Kauf genommen werden, eine kostenlose Nacharbeit erfolgt nicht. Für die Richtigkeit und Tauglichkeit der Angaben bzw. der Bezeichnung der Bearbeitungsart und Farbgebung der Aufträge ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, die Angaben des Bestellers diesbezüglich zu überprüfen, insbesondere darauf, ob die uns übergebene Ware für die von uns verlangte Veredelung tauglich ist.

 

8.4. Kein Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht auf Zurückbehaltung der Zahlung steht dem Besteller ausschließlich nur für jene Mängel zu, die von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden, höchstens jedoch bis zum Wert des doppelten der voraussichtlichen Verbesserungskosten.

 

8.5. Über unsere Gewährleistungsverpflichtung hinaus trifft uns Schadenersatzpflicht ausschließlich nur dann, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung ist jedenfalls für Schäden ausgeschlossen, die nicht unter Versicherungsschutz gestellt werden können.

 

8.6. Der Gewährleistungsanspruch uns gegenüber verjährt, wenn er nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, vom Besteller gerichtlich geltend gemacht wird.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-3500 Krems/Donau. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls Krems/Donau, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches Recht.

 

10. Verbrauchergeschäfte

Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten diejenigen Bestimmungen nicht, die den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes bzw. des Produkthaftungsgesetzes widersprechen. Diese Bestimmungen sind in dem Fall so auszulegen, dass sie der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

 

Stiefler Ges.m.b.H. Firmenbuchgericht LG Krems, FN 39369x

 

Stiefler Gesellschaft m.b.H – Galvanik, Eloxal & Pulverbeschichtung

Zentrale: 3500 Krems, Hafenstraße 66; Tel: +43 (0)2732/735 35 – 0; Fax: 120

www.stiefler.at

Stiefler Gesellschaft m.b.H | 3500 Krems, Hafenstraße 66 | Tel: 02732 / 735 35 – 0 | Fax DW 120 | office@stiefler.at

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